Gewährleistungsbedingungen
1. Gewährleistungsbedingungen
Für die Dauer von 24 Monaten ab dem Datum, das auf dem Lieferschein von FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa angegeben wurde, gewährleistet Ferno, dass die Produkte frei Fabrikationsfehler sind. Auf Ersatzteile bietet FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa eine Gewährleistung von 12 Monaten.
Während der Laufzeit der Gewährleistung werden defekte Teile kostenfrei repariert oder ausgetauscht, falls zweifelsfrei gesichert wurde, dass es sich hierbei um Fabrikationsfehler handelt; hiervon ausgenommen sind Arbeitskosten oder eventuelle Reise-, Transport- und Verpackungskosten.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind alle Verbrauchsmaterialien sowie Bauteile, die bei normaler Nutzung des Produkts Roll- oder Gleitreibung ausgesetzt sind (Kugellager, Bürsten, Schmiermittel, Gleitschuhe, Ketten usw.). Dasselbe gilt für Bauteile, die potenziell oxidieren oder korrodieren können (Kontakte aus Kupfer oder Legierung, elektrische, elektronische oder mechanische Geräte) sowie Batterien/Akkus.
Für den Finish von Außenoberflächen (Gelcoat/Harz, Lack, Pulverlack, Aufkleber, Bänder, Schriftzüge, usw.) gilt eine Gewährleistung von 90 Tagen.
Reparaturen werden von fachlich qualifiziertem Personal im Firmensitz von FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa in Via Tesserete 67 6942 Savosa - Switzerland (CH) oder nach Absprache mit dem Kundendienst von FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa vor Ort beim Kunden ausgeführt.
Für technische Eingriffe im Geschäftssitz des Kunden ist eine vorherige Vereinbarung notwendig; darüber hinaus wird eine Rückerstattung der Spesen erhoben, die bei Bedarf dokumentiert werden.
Bitte kontaktieren Sie das zuständige Büro von FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa, um sich über die Kosten technischer Eingriffe zu informieren.
Auch für Reparaturen gilt eine Gewährleistung, und zwar mit einer Laufzeit von 6 Monaten ab Datum des Eingriffs. Diese Gewährleistung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Produkt gemäß Herstelleranweisungen im mitgelieferten Handbuch erfolgt. Bei unsachgemäßem Gebrauch und Nachlässigkeit erlischt die Garantie. Die Gewährleistungsfrist gilt ab dem Tag, an dem das Produkt von FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa in den Versand geschickt wird, und die Speditionskosten werden nicht durch diese Gewährleistung gedeckt. FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die während der Spedition oder durch unsachgemäßen Gebrauch hervorgerufen werden.
Für Produkte, die von FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa ohne das eigene Markenzeichen verkauft werden, gilt die Original-Gewährleistung des jeweiligen Herstellers.
FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa bietet keine Garantieerweiterung durch Verlängerung der Gewährleistungsfrist des betreffenden Herstellers; FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa übernimmt keinerlei Haftung für Fremdprodukte.
In folgenden Fällen entfällt jegliches Recht auf Gewährleistung:
- Nichtbeachtung der Gebrauchs-/Betriebsanweisung,
- Anwendungsfehler,
- unsachgemäße Verwendung oder Handhabung,
- Reparaturen, die von unbefugtem Personal ausgeführt werden,
- Transportschäden durch unsachgemäße Verpackung, falls der Kunde das Produkt zurücksendet,
- Unterlassung der Wartung,
- Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen.
In den Fällen, die nicht durch die Gewährleistung abgedeckt sind, übernimmt FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa nicht die Kosten für Versand und Rückversand des Produktes.
2. Haftungsbeschränkungen
Falls sich ein Produkt als mangelhaft erweist, liegt es im Ermessen von FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa, dieses zu reparieren, auszutauschen oder den Kaufpreis zurückzuerstatten. In keinem Fall übersteigt die Haftung von FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa den Verkaufspreis des Produkts. Der Käufer akzeptiert diese Bedingungen für jede Art von Schaden. FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa gewährt keine andere explizite oder implizite Garantie, insbesondere wird keine implizite Garantie für die Marktgängigkeit oder Eignung von eigenen oder Fremdprodukten für besondere Zwecke gegeben. Rechtsverfahren, die unter Beruf auf einen Verstoß dieser Haftungsbeschränkungen gegen eventuelle Rechtsvorschriften angestrengt werden, müssen binnen einem Jahr ab dem Datum, zu dem der Verstoß entdeckt wurde oder worden sein soll, archiviert werden.
In folgenden Fällen behält sich FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa das Recht vor, die Gewährleistung der verkauften Produkte zu annullieren:
- Löschung oder Entfernung von Etiketten bzw. Plaketten oder Schildern mit dem Markenzeichen des Herstellers, der Seriennummer oder ID;
- Änderungen, Reparaturen oder sonstige Bearbeitungen, die nicht von FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa autorisiert und nicht durch autorisiertes Fachpersonal von FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa durchgeführt wurden;
- Unsachgemäßer Gebrauch, der unter Nichtbeachtung der Herstelleranweisungen oder für andere als die ursprünglich vorgesehenen Bestimmungszwecke erfolgt.
- Unter Bedingungen, wie sie unter Paragraph 1 der „Gewährleistungsbedingungen“ angegeben sind.
In keinem Fall haftet FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa für direkte oder indirekte Folgeschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden, d. h. unter Nichtbeachtung der Herstelleranweisungen oder für andere als die ursprünglich vorgesehenen Bestimmungszwecke.
3. Inanspruchnahme der Gewährleistung
Bitte kontaktieren Sie sofort den Kundendienst von Ferno, falls Sie Produkte empfangen haben, die Ihrer Meinung nach defekt sind. Ein Vertreter des Unternehmens wird den Kunden bei der Abwicklung der Reklamation unterstützen. Holen Sie eine Autorisierung beim Ferno-Kundendienst ein, bevor Sie ein Produkt an FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa zurücksenden.
4. Reklamationen
Eventuelle Reklamationen müssen dem Vertrauenshändler oder dem Kundendienst der FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa binnen 5 Tagen ab Erhalt des Produkts oder der Entdeckung des beanstandeten Defekts mitgeteilt werden. Einzelne Produkte betreffende Reklamationen oder Beschwerden entheben den Käufer nicht von der Verpflichtung, die anderen im Auftrag enthaltenen Produkte anzunehmen und zu bezahlen, sofern keine gegenteiligen Vereinbarungen mit dem Verkäufer vorliegen.
5. Autorisierung der Rückgabe
Bitte senden Sie keine Produkte zurück, ohne vorher eine Autorisierung durch die FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa einzuholen. Produkte, die nicht aufgrund von Konformitätsmängeln sondern aus kommerziellen Gründen zurückgegeben werden, werden erst akzeptiert, nachdem ihr Zustand vom Fachpersonal der FERNO SRL, Pieve di Cento, Succursale di Savosa überprüft wurde.